Forderungseinzug / Inkasso
Sowohl für Einzelpersonen sowie für Firmenkunden übernehmen wir den Einzug offener Forderungen.
Üblicherweise mahnen wir die Schuldner hierbei zunächst außergerichtlich an, sofern dies gewünscht wird. Nötigenfalls setzen wir Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens oder auch des gerichtlichen Klageverfahrens durch. Erforderlichenfalls nehmen wir auch die Zwangsvollstreckung in Privat- oder Firmenvermögen vor.
Die Anwaltskanzlei kann dabei deutlich mehr für den Auftraggeber tun, als z. B. ein Inkasso-Büro und ist dabei nicht einmal teurer, zumal bei Massenaufträgen Gebührenvereinbarungen getroffen werden können.
Das Inkasso-Büro kann lediglich
- eine Forderung außergerichtlich geltend machen,
- gegebenenfalls noch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen.
Damit aber tut es im Grunde nichts anderes, als jede beliebige Privatperson auch tun kann.
Unsere Anwaltskanzlei hingegen kann
- Ihre Forderung ebenfalls außergerichtlich geltend machen;
- zu diesem Zeitpunkt bereits sowohl die juristischen Voraussetzungen der Fälligkeit Ihrer Forderung
sowie die Voraussetzungen des Vorliegens des Tatbestandes des Verzugs überprüfen, was dazu
führt, dass der Schuldner verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Anwaltskanzlei
ebenfalls vollständig zu tragen;
- den Antrag auf den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides stellen;
- im Zuge der Beantragung eines Mahnbescheides die Vollständigkeit und Richtigkeit der Schuldner-
bezeichnung überprüfen, was beim Vorgehen gegen juristische Personen wichtig ist.
(Es nützt nämlich niemandem, wenn letztlich zwar ein vollstreckbarer Titel z. B. gegen eine juristische
Person erwirkt wurde, diese in dieser Form (und sei es nur wegen eines falsch geschriebenen Buch-
stabens im Namen oder einer nicht vollständig richtigen Firmenbezeichnung) „gar nicht existiert“).
- Ihre Forderung auch gerichtlich durchsetzen, sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid vorgeht;
- einen vollstreckbaren Titel für Sie erwirken;
- nach Erhalt des Titels und vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen überprüfen, ob der Schuldner
bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat;
- die Zwangsvollstreckung aus einem erstrittenen Titel gegen den Schuldner betreiben,
- die Forderung nebst allen Verfahrenskosten und Gebühren einziehen und an den Auftraggeber
auskehren.
- Der Auftraggeber benötigt während der gesamten Rechtsverfolgung nur einen einzigen Ansprech-
partner, nämlich die Anwaltskanzlei.
Dem gemäß ist es in den meisten Fällen vorteilhaft, eine Anwaltskanzlei mit dem Einzug von Forderungen zu beauftragen.
Fragen Sie diesbezüglich einfach bei uns nach.