Arzthaftungsrecht
Der Bereich des Arzthaftungsrechts erscheint besonders sensibel, weil der Patient die Folgen einer fehlerhaften Behandlung gleich und direkt am eigen Leibe spürt und ihm gelegentlich auch irreparable Schäden zugefügt werden, die in Extremfällen auch bis zum Tode führen können.
Die Bandbreite reicht hier vom übersehenen Lungentumor bis zur Amputation einer falschen Gliedmaße oder dem Einsetzen einer falschen Herzklappe. Aber auch in „kleineren Bereichen“, so zum Beispiel im zahnärztlichen Bereich treten oftmals Probleme auf, so beim versehentlichen Ziehen eines Zahnes ohne Betäubung (sogenannte Spontanluxation) oder beim lange Zeit erfolglos bleibenden Behandlungsversuch einer eiterigen Entzündung im Zahnbereich mit gravierender Folge des Verlustes sämtlicher Zähne.
Gelegentlich ist es aber auch so, dass eine subjektiv als fehlerhaft empfundene Behandlung tatsächlich den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend und damit entgegen der Einschätzung des Patienten auch nicht fehlerhaft im Rechtssinne war. Dies zu entscheiden ist nicht immer einfach.
Die Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen ist oftmals leider schwierig und zeitaufwendig, da hierzu oft die Führung eines Rechtsstreits sowie die Inanspruchnahme von medizinischen Sachverständigen erforderlich ist.
Auf der anderen Seite verteidigen wir Ärzte aber selbstverständlich auch gegen unberechtigt erhobene oder unangemessen hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen.