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Erbrecht

Der Bereich des Erbrechts umfasst über die Erläuterung der Folgen der gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge (mit pauschalem Zugewinnausgleichsanspruch des überlebenden Ehepartners sowie den Pflichtteilsrechten der Abkömmlinge), die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Geltendmachung von Erb- oder Erbersatz- oder Pflichtteilsansprüchen hinaus insbesondere die Beratung hinsichtlich der Erstellung von Testamenten, Vermächtnissen und Erbverträgen sowie auch die entsprechende Entwurfsgestaltung.

Weiter kommt der Beratung im Hinblick auf die lebzeitige Übertragung von Vermögensanteilen immer größere Bedeutung zu, da zum einen tendenziell immer größere Vermögen vererbt werden, zum anderen die gesetzlichen Erbschaftssteuerfreigrenzen zu berücksichtigen sind, bei deren Überschreitung die Erben erhebliche Erbschaftssteuerzahlungen an den Staat zu leisten haben. Diese können gegebenenfalls durch Übertragung von Vermögensteilen noch zu Lebzeiten vermieden werden.

In den Fällen, in denen der Erbfall bereits eingetreten ist, ist oftmals auch die Auseinandersetzung des Nachlasses ein Problem, da die Miterben grundsätzlich lediglich gemeinsam und einvernehmlich über Nachlassgegenstände verfügen können, solange eine Auseinandersetzung über den Nachlass zwischen ihnen noch nicht statt gefunden hat.

Besonders problematisch zeigt sich oft die Auseinandersetzung über Immobilien, an denen mehrere Miterben Eigentumsrechte besitzen, da solche Objekte bis zur Auseinandersetzung der Miterben ständig laufende Kosten verursachen, für die die Miterben wiederum gemeinschaftlich haften.

Gelegentlich ist auch zu erwägen, die Erbschaft auszuschlagen, beispielsweise wenn der Nachlass überschuldet scheint. Hier ist zum einen die gesetzliche Ausschlagungsfrist zu beachten, zum anderen darf der Erbe, der ausschlagen will, zuvor nicht bereits über Nachlassgegenstände verfügt haben.