Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts geht es natürlich in erster Linie um den Bereich der Ehescheidung. Hier versucht unsere Kanzlei regelmäßig auf eine einvernehmliche Scheidung der Parteien hinzuwirken, soweit dies möglich ist und gewünscht wird. Hierzu bieten wir gemeinsame Gespräche zwischen den Parteien im Beisein des Rechtsanwalts an, um die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung sowie sämtlicher anstehender Probleme und Regelungserfordernisse zu erkunden.
Zeigt sich, dass eine einvernehmliche Regelung möglich ist, wird auch angeboten, nur einen Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen. Dieser kann im Scheidungsverfahren zwar jeweils nur eine Partei vertreten. Wenn vor Einreichung des Scheidungsantrags aber Einigung über sämtliche regelungsbedürftigen Punkte erzielt werden kann, und diese Einigung im Rahmen einer privatrechtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung niedergelegt wird, besteht die Möglichkeit, diese Vereinbarung im Scheidungstermin protokollieren zu lassen, so dass diese Vereinbarung damit Bestandteil des Scheidungsbeschlusses wird.
Für die Protokollierung der Vereinbarung (sie stellt einen Prozessvergleich dar) ist zwar ein zweiter Anwalt zwingend erforderlich, dessen Beteiligung aber gegen eine geringe Pauschalgebühr zu erlangen ist, manchmal sogar ohne diese. In diesem Falle ersparen die Parteien 50 % (oder nahezu 50 %) der ansonsten für zwei Anwälte anfallenden Kosten, was im Einzelfall einen erheblichen Betrag ausmachen kann. Diese ersparten Geldmittel stehen den Parteien dann für andere Verwendungen oder zur Verteilung zwischen diesen zur Verfügung.
Ein in dieser Weise vorbereiteter Scheidungstermin nimmt oft kaum mehr als 5 bis 10 Minuten in Anspruch, was insgesamt natürlich auch zu einem entspannteren Umgang mit der Situation beiträgt (anders, als wenn die Parteien sich über Monate und Jahre wegen irgendwelcher Einzelansprüche streiten und diese nervliche Belastung auch eine entsprechende Zeit mit sich herumtragen müssen).
Unsere Kanzlei erledigt in dieser Weise die weitaus überwiegende Zahl der an uns herangetragenen Scheidungsfälle. Unter Umständen ist es auch möglich, die Scheidung für beide Parteien vollständig kostenfrei zu gestalten (im Falle der Beantragung und Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe).