Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beschränkt sich die Tätigkeit unserer Kanzlei im Wesentlichen auf die Bereiche der GbR sowie der GmbH und der KG.
Hier geht es beispielsweise um den Entwurf oder die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern oder um die Auslegung dieser Verträge, um Fragen der Rechtmäßigkeit der Beschlussfassungen auf Gesellschafterversammlungen sowie um die Unterstützung von Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern auf rechtlichem Gebiet. Auch Fragen bezüglich der Auseinandersetzung im Falle der Beendigung der Gesellschaft spielen eine Rolle.
Auch im Bereich der rechtzeitigen Insolvenzanmeldung sowie des Schutzes der Geschäftsführer vor Forderungen nach privater Haftung seitens der Insolvenzverwalter oder im Hinblick auf staatsan- waltschaftliche Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung ist unsere Kanzlei tätig.
Im Bereich der Aktiengesellschaft bietet unsere Kanzlei hingegen keine Hilfestellung an.