Gewährleistungsrecht
Gewährleistungsrecht behandelt im Wesentlichen die Rechte des Käufers, wenn dieser nach dem Kauf Mängel der Kaufsache entdeckt oder vom Verkäufer im Rahmen der Kaufverhandlungen bestimmte Eigenschaften der Kaufsache zugesichert werden, die sich später als tatsächlich nicht vorhanden erweisen.
Hier besteht für den Käfer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Nachbesserung oder Kaufpreisminderung zu verlangen, vom Kaufvertrag zurück zu treten und diesen rückabzuwickeln (also den Kaufpreis erstattet zu erhalten und die Kaufsache an de Verkäufer zurück zu geben) oder Schadenersatz zu beanspruchen.