Maklerrecht
Der Bereich des Maklerrechts befasst sich im Wesentlichen mit dem Recht der Immobilienmakler.
Hier ist insbesondere zu unterscheiden zwischen dem “Nachweismakler” und dem “Abschlussmakler”, deren Verträge die Provisionszahlungsverpflichtungen für Kunden an unterschiedliche Voraussetzungen knüpfen.
Darüber hinaus geht es häufig um die Höhe der Maklerprovision sowie um deren Fälligkeit.
Weiter stellen sich öfters Fragen nach den Rechten des Auftraggebers auf einen etwa neben dem beauftragten Makler getätigten eigenständigen Verkauf oder Kauf eines Objektes, sowie die Frage, ob auch in diesem Falle eine Maklerprovision zu zahlen ist oder nicht.