Mietrecht
Die mietrechtlichen Bereiche sind vielschichtig. Sie umfassen sowohl das Wohnungsmietrecht, wie auch das Gewerbemietrecht, das Pachtrecht und die Vermietung von Gegenständen ( Auto, Fahrrad, Garagen, Stellplätze oder Gerätem (Beleuchtungs- Beschallungsanlage, Miete von Werkzeugen, z. B. Schneefräse oder Motorheckenschere).
Probleme entstehen hier häufig bei der Zahlung der Miete, der Herausgabe von Räumlichkeiten, der Rückgabe von Fahrzeugen oder Gerätschaften sowie bei Fragen der Verursachung von Schäden an der gemieteten Sache während der Mietzeit sowie deren Reparatur und den durch die Reparatur anfallenden Kosten.
Im Bereich des Wohnungs- und Gewerbemietrechts geht es häufig um Fragen im Bereich der Vertragspflichten bzw. von Vertragsverstößen, um die Instandhaltung oder Verschlechterung der Mietsache, um die Ordnungsmäßigkeit des Objekts bei Beendigung des Mietverhältnisses (Renovierungspflicht / Schönheitsreparaturen) oder um die Beurteilung von Mietmängeln (Nässe- bzw. Schimmelbefall, Lärmbelästigung, ungenügende Beheizung von Räumen u.a.), aber auch um die Ordnungsmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen oder die Rückzahlung der Kaution bei beendetem Mietverhältnis.
Schließlich kommen der Beitreibung ausstehender Mietforderungen sowie der Kündigung von Verträgen und ebenso der Abwehr solcher Kündigungen erhebliche Bedeutung zu.