Reiserecht
Im Bereich des Reiserechts geht es in erster Linie um Reisepreisminderung infolge von Mängeln in der Erbringung der Reiseleistung oder im Zusammenhang mit der Unterbringung während der Reise.
Hier sind sowohl Rügepflichten des Reiseteilnehmers zu beachten, als auch Fristen zu wahren, innerhalb derer der Reiseteilnehmer die Mängel in schriftlicher Form anzuzeigen hat.
Werden diese Fristen nicht beachtet, verjährt ein eventueller Anspruch.
Eine Entwicklung des Rechts hat in der Vergangenheit insbesondere im Bereich der Flugreisen statt gefunden. Gravierende Verspätungen oder Verhinderungen (zum Beispiel bei Flugüberbuchungen) bei Hin- oder Rückflügen können mittlerweile Entschädigungspflichten der Fluggesellschaften auslösen, wobei hier zum Teil sogar auf Vorschriften des Europarechts zurückzugreifen ist. Allerdings besteht immer noch ein erheblicher Unterschied zwischen der zum Teil noch unübersichtlichen Gesetzes- und Entscheidungslage sowie der Entschädigungspraxis der diese Gesetzes- und Entscheidungslage bekämpfenden Flugunternehmen.