Verkehrsunfallrecht
Im Rahmen seiner früheren Tätigkeit als Polizeibeamter hat Herr Rechtsanwalt Bille eine Vielzahl von Verkehrsunfällen selbst aufgenommen und polizeilich bearbeitet. Er ist daher sowohl mit der polizeilichen als auch der anwaltlichen Seite der Unfallbearbeitung und -betrachtung bewandert und verfügt in Folge seiner früheren Tätigkeit als Polizeibeamter über Praxiskenntnisse, über die “Nurjuristen” nicht verfügen können, da die juristische Ausbildung diese praktischen Erfahrungen sowie die “Insiderkenntnisse” aus dem Polizeidienst nicht mit umfasst oder vermittelt.
Bei der Beurteilung eines Verkehrsunfalls kommt es in den meisten Fällen nämlich weniger auf die Lösung von Rechtsfragen an, als auf die genaue Betrachtung des Unfallhergangs, dessen Umstände, sowie der damit korrespondierenden Schadenbilder der beteiligten Fahrzeuge.
Daher ist gerade in diesem Bereich große Sorgfalt auf die der Polizei und auch der Versicherung gegenüber abzugebenden Unfallhergangsschilderungen zu verwenden, die im Nachhinein oft kaum noch korrigiert werden können, selbst wenn sie unter dem Eindruck des Unfalls oder in Verkennung der Tragweite der Erklärung abgegeben worden sind.
Darüber hinaus ist Herrn Rechtsanwalt Bille, der selbst aktiver Auto- und Motorradfahrer ist, im verkehrsrechtlichen Bereich “wenig menschliches fremd”.
Sofern Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, rufen Sie unser Büro im Idealfall bereits vom Unfallort aus an. Sie erhalten dann bereits am Unfallort Hinweise, in welcher Art und Weise Sie sich am Unfallort verhalten und ob und gegebenenfalls in wieweit Sie sich gegenüber der den Unfall aufnehmenden Polizei erklären sollen. Denn bereits bei Abgabe dieser ersten Erklärungen können für die spätere Bearbeitung entscheidende Fehler gemacht werden.
Weiterführende Informationen zu Verkehrsrecht in Ratingen, Mettmann und Velbert.