Arbeitsrecht
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Hier geht es aus Arbeitnehmersicht in erster Linie um den Schutz vor der Kündigung des Arbeitsvertrages bzw. um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen.
Aber auch die Rechtmäßigkeit von erteilten Abmahnungen sowie die Überprüfung
von erteilten Arbeitszeugnissen, die Einforderung ausstehender Lohn- und Gehaltsansprüchen, oder Fragen der Arbeitszeit spielen ebenso eine Rolle, wie Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit von Versetzungen oder Abordnungen.
Weiter geht es häufig um Fragen des Arbeitsvertrages, um Ansprüche auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie um die Rechtmäßigkeit von Rückforderungen geleisteten Weihnachtsgeldes im Falle des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Betrieb. Auch der Bereich des Mobbings am Arbeitsplatz nimmt immer größeren Raum ein.
Schließlich umfasst dieser Bereich auch Fragen der Arbeitnehmerhaftung wie auch die Überprüfung von Arbeits- und Anstellungsverträgen, sowie von “Aufhebungsvereinbarungen”.
Auch die Wahrung der Rechte des Arbeitnehmers im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers wird von uns wahrgenommen.
Aus Arbeitgebersicht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der Gestaltung des Arbeitsvertrags sowie im Besonderen in der Vorbereitung arbeitgeberseitiger Arbeitsvertragskündigungen. Hier ist es besonders wichtig, vor Ausspruch einer Kündigung die häufig hierzu erforderlichen Kündigungsgründe zu erkennen sowie die rechtlichen Voraussetzungen zum erfolgreichen Ausspruch der Kündigung zu schaffen.
Im Falle der Insolvenz einer GmbH sind aus Sicht des Geschäftsführers die gesetzlichen Meldefristen zu beachten, damit die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Verbindlichkeiten der durch diesen vertretenen Gesellschaft vermieden wird.
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