Vertragsrecht
Von dem Bereich des Vertragsrechts werden nicht nur Kauf-, Miet-, Pacht- und Leasingverträge mit umfasst, sondern auch die Abfassung und Prüfung von Gesellschafts-, Arbeits-, Werk-. Dienst-leistungs-, Ehe-, Erb- und sonstigen Verträgen. Auch die Abfassung oder Beurteilung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nichts anderes sind, als Vertragsbestandteile, wird von diesem Problemkreis mit umschlossen.
Besondere Bedeutung ist in den letzten Jahren den Leasingverträgen zugekommen, die insbesondere im Bereich des Leasings von Kraftfahrzeugen immer größere Verbreitung gefunden haben. Hier ergeben sich besondere Problemstellungen, die sich bei anderen Vertragsgestaltungen so nicht finden.
Im Bereich des Reiserechts wiederum geht es in erster Linie um Reisepreisminderung infolge von Mängeln in der Erbringung der Reiseleistung oder im Zusammenhang mit der Unterbringung, aber auch um Verspätungen oder Verhinderungen bei Hin- oder Rückflügen, die mittlerweile Entschädigungen auslösen können.